Ven. Pius XII : Das eucharistische Opfer ist seiner Natur nach eine unblutige Hinopferung des göttlichen Opferlammes, was auf geheimnisvolle Weise durch die Trennung der heiligen Gestalten und durch ihre Darbringung an den ewigen Vater zum Ausdruck kommt. Die heilige Kommunion gehört zu dessen Vollständigkeit und zur Teilnahme daran mittels der hochheiligen sakramentalen Vereinigung; während diese für den opfernden Priester unbedingt erfordert ist, wird sie den Gläubigen nur dringend empfohlen.
Pius XII
Mediator Dei
301. Das hochheilige Opfer des Altares wird mit der Teilnahme am göttlichen Mahl beschlossen. Wie alle wissen, gehört aber nur die Kommunion des Priesters zur Vollständigkeit des Meßopfers; es ist hingegen nicht erfordert, daß auch das Volk zum Tische des Herrn gehe, wiewohl das höchst wünschenswert ist.
Diesbezüglich möchten Wir die Bemerkungen wiederholen, die Unser Vorgänger Benedikt XIV. zu den Bestimmungen des Trienter Konzils macht: „Zunächst müssen Wir sagen, daß niemand unter den Gläubigen auf den Gedanken kommen darf, die privaten Messen. in denen der Priester allein die heilige Eucharistie empfängt, würden dadurch die Eigenschaft des wahren, vollkommenen und vollständigen, von Christus dem Herrn eingesetzten unblutigen Opfers verlieren und seien deshalb als unerlaubt anzusehen. Die Gläubigen wissen nämlich oder können wenigstens leicht darüber belehrt werden, daß das Trienter Konzil auf Grund der von der kirchlichen Überlieferung aller Zeiten bewahrten Lehre die ihr entgegengesetzte, neue und falsche Meinung Luthers verurteilt hat“103
Wer sagt, die Messen, in denen der Priester allein sakramental kommuniziert, seien unerlaubt und deshalb abzuschaffen, der sei ausgeschlossen“104lesen...